|
Regeln des MCD - Pokal |
Wertungszeitraum für die Meisterschaft: 01.12. bis zum 30.11. des folgenden Jahres. |
Unterschieden werden Sportler und Nichtsportler in je eigenen Wertungen. |
Gewertet werden nur Mitglieder für die Teilnahme oder Mithilfe bei: |
|
Gesellschaftlichen Ereignissen. wie z.B.: |
- Clubabende, Weihnachtsfeiern, etc. |
- Interne Wettbewerbe (Kart, Clubrallye, Bildersuchfahrten, Video Play, etc.) |
- Umzüge, Tagungen, Feiern, etc. (keine Vorstandssitzungen) |
- Fortbildungen (z. B. Sportkommissare etc.) |
- Vereinsausflüge und ähnlichem
|
- Organisation und Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen (die in den vorhergenannten Rahmen passen) |
Sportlichen Ereignissen, wie z.B.: |
- Organisation und Mithilfe bei der Durchführung von eigenen Motorsportveranstaltungen |
- Teilnahme an Motorsportveranstaltungen anderer Vereine als: |
- Aktiver |
- Helfer (z.B. Service oder Boxencrew, mit Ausnahme der dort Berufstätigen) |
- Zuschauer |
Die genaue Punktevergabe bei
Sportveranstaltungen ist der unten folgenden Liste zu entnehmen. Nicht gewertet werden Tätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, die mit der Ausübung ihres Amtes zu tun haben. Die Normalpunktezahl ist 10 Punkte, bei internen Wettbewerben erhält der Sieger 10 Punkte und die Platzierten jeweils einen Punkt weniger. Sind weniger als 10 Personen am Start, erhält der Sieger nicht mehr Punkte wie Teilnehmer am Start waren. |
Um den unterschiedlichen Wertigkeiten der Veranstaltungen gerecht zu werden, wird für jedes Ereignis von einem Gremium dessen Wertigkeit festgelegt. Von diesem Gremium können auch
Sonderpunkte vergeben werden (z.B. für Fleiß und Engagement weit über dem normalen Niveau). |
Das Gremium setzt sich aus 3 Mitgliedern
zusammen, die halbjährlich beim Clubabend bestimmt werden. (Januar / Juli). Alle 6 Monate muss mindestens ein Gremiumsmitglied ersetzt werden. Die maximale Zugehörigkeit zum Gremium darf 18 Monate betragen. Für Entscheidungen des Gremiums reicht die einfache Mehrheit, Stimmenthaltungen sind nicht zulässig. Wird über Sonderpunkte eines Gremiumsmitglieds entschieden, ist dieser bei der Entscheidung nicht stimmberechtigt und die Entscheidung muss einstimmig sein, um die Punkte an ihn zu
vergeben. Ist für ein Ereignis durch das Gremium eine Wertigkeit vergeben worden, darf diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verändert werden. |
Die Teilnahme an gesellschaftlichen oder sportlichen Veranstaltungen sollte unverzüglich (spätestens jedoch nach 60 Tagen) an die zuständige Person (Werner Hart) gemeldet werden. Punkte, die zum 01.12. nicht gemeldet wurden, verfallen ersatzlos und können auch nicht für die Wertung des nächsten Jahres berücksichtigt werden. |
Die Preisverteilung oder Siegerehrung wird im Rahmen der Jahresabschlußfeier Anfang Dezember stattfinden. |